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Jetzt noch Fördermittel für Ihre Mobilitätsprojekte sichern!

Einige Förderprogramme für nachhaltige Mobilität in Österreich nähern sich ihrem Ende – allen voran das klimaaktiv mobil-Programm, dessen Einreichfrist bereits am 27. Februar 2026 endet.

Fördermöglichkeiten für nachhaltige Mobilität

Mit klimaaktiv mobil bietet der Bund einen klaren Impuls für nachhaltige Mobilität in ganz Österreich. Die Kombination aus Infrastrukturförderung, Beratung und attraktiven Fördersätzen macht den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätskonzepte leichter denn je. Wir von ZIEGLER unterstützen Sie von der Idee bis zur förderkonformen Umsetzung – für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilitätslösung.

Ihre Vorteile:

bis zu 50 % Förderung je nach Programm
leichter Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität
von förderfähigen ZIEGLER-Lösungen profitieren

klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement

Das Förderprogramm klimaaktiv mobil ist Teil der österreichischen Klimaschutzinitiative klimaaktiv und wird vom Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) getragen. Es unterstützt gezielt Maßnahmen, mit denen Betriebe, Gemeinden und Organisationen ihre Mobilität nachhaltiger und klimafreundlicher gestalten können.

Im Fokus stehen Investitionen und Konzepte, die zu einer umweltfreundlichen Mobilität beitragen – sei es durch die Förderung aktiver Mobilität, durch betriebliches Mobilitätsmanagement oder durch die Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge.

Gefördert werden nachhaltige, bauliche und
strategische Mobilitätskonzepte

Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrradabstellanlagen (ab 10 Stellplätzen) 
  • Rad-Service-Stationen
  • Bike & Ride-Systeme 
  • E-Ladepunkte (bis 5 kW) 
  • Mobilitätskampagnen 
  • Mitarbeiterschulungen

Förderfähige Lösungen von ZIEGLER

Ob Reihenanlagen, Doppelstockparker oder integrierte E-Bike-Ladestationen – wir begleiten Sie von der Idee bis zur förderkonformen Umsetzung. Geeignet und förderfähig sind beispielsweise folgende Modelle – inklusive Planung, Montage und optionaler Ladepunkte.

Allgemeine Förderbedingungen

Die Förderhöhe wird individuell berechnet,
abhängig von: 

  • Art und Umfang der Maßnahme
  • erzieltem Umwelteffekt
  • Unternehmensgröße
  • gewählter Förderschiene

 

Förderung & Fristen:

  • bis zu 50 % je nach Förderprogramm (mehr Infos im Leitfaden)
  • Einreichfrist: bis spätestens 27. Februar 2026, 12:00 Uhr
  • Bitte beachten: Bei Budgetausschöpfung kann die Frist vorzeitig enden.

 

Antragstellung:

  • in der Regel vor Umsetzung 
  • bei Fahrradabstellanlagen erst nach Umsetzung, max. 9 Monate nach Rechnungslegung 

Wer kann Fördermittel beantragen?

Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Zielgruppe – vom Einzelunternehmen bis zur Gebietskörperschaft:

  • Unternehmen und Gewerbebetriebe
  • Gemeinden, Städte und Bundesländer
  • Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Universitäten, Kammern)
  • Vereine und konfessionelle Organisationen
  • Landwirtschaftliche Betriebe, sofern keine andere Förderung greift

Wichtiger Hinweis

Privatpersonen können nur über gesonderte Förderlinien unterstützt werden und nicht im betrieblichen Kontext.

Links zur Antragstellung für Fahrradabstellanlagen

Für Betriebe:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/radabstellanlagen-betriebe-2025

Antrag für Betriebe


Für Gemeinden:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/radabstellanlagen-2024-1/unterkategorie-mobilitaet

Antrag für Gemeinden

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist?

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.


Mo–Do 7:30–17 Uhr und Fr 7:30–12 Uhr