Jetzt noch Fördermittel für Ihre Mobilitätsprojekte sichern!
Einige Förderprogramme für nachhaltige Mobilität in Österreich nähern sich ihrem Ende – allen voran das klimaaktiv mobil-Programm, dessen Einreichfrist bereits am 27. Februar 2026 endet.
Fördermöglichkeiten für nachhaltige Mobilität
Mit klimaaktiv mobil bietet der Bund einen klaren Impuls für nachhaltige Mobilität in ganz Österreich. Die Kombination aus Infrastrukturförderung, Beratung und attraktiven Fördersätzen macht den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätskonzepte leichter denn je. Wir von ZIEGLER unterstützen Sie von der Idee bis zur förderkonformen Umsetzung – für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilitätslösung.
Ihre Vorteile:
klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement
Das Förderprogramm klimaaktiv mobil ist Teil der österreichischen Klimaschutzinitiative klimaaktiv und wird vom Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) getragen. Es unterstützt gezielt Maßnahmen, mit denen Betriebe, Gemeinden und Organisationen ihre Mobilität nachhaltiger und klimafreundlicher gestalten können.
Im Fokus stehen Investitionen und Konzepte, die zu einer umweltfreundlichen Mobilität beitragen – sei es durch die Förderung aktiver Mobilität, durch betriebliches Mobilitätsmanagement oder durch die Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge.
Gefördert werden nachhaltige, bauliche und
strategische Mobilitätskonzepte
Dazu zählen unter anderem:
- Fahrradabstellanlagen (ab 10 Stellplätzen)
- Rad-Service-Stationen
- Bike & Ride-Systeme
- E-Ladepunkte (bis 5 kW)
- Mobilitätskampagnen
- Mitarbeiterschulungen
Förderfähige Lösungen von ZIEGLER
Ob Reihenanlagen, Doppelstockparker oder integrierte E-Bike-Ladestationen – wir begleiten Sie von der Idee bis zur förderkonformen Umsetzung. Geeignet und förderfähig sind beispielsweise folgende Modelle – inklusive Planung, Montage und optionaler Ladepunkte.
Allgemeine Förderbedingungen
Die Förderhöhe wird individuell berechnet,
abhängig von:
- Art und Umfang der Maßnahme
- erzieltem Umwelteffekt
- Unternehmensgröße
- gewählter Förderschiene
Förderung & Fristen:
- bis zu 50 % je nach Förderprogramm (mehr Infos im Leitfaden)
- Einreichfrist: bis spätestens 27. Februar 2026, 12:00 Uhr
- Bitte beachten: Bei Budgetausschöpfung kann die Frist vorzeitig enden.
Antragstellung:
- in der Regel vor Umsetzung
- bei Fahrradabstellanlagen erst nach Umsetzung, max. 9 Monate nach Rechnungslegung
Wer kann Fördermittel beantragen?
Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Zielgruppe – vom Einzelunternehmen bis zur Gebietskörperschaft:
- Unternehmen und Gewerbebetriebe
- Gemeinden, Städte und Bundesländer
- Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Universitäten, Kammern)
- Vereine und konfessionelle Organisationen
- Landwirtschaftliche Betriebe, sofern keine andere Förderung greift
Wichtiger Hinweis
Privatpersonen können nur über gesonderte Förderlinien unterstützt werden und nicht im betrieblichen Kontext.
Links zur Antragstellung für Fahrradabstellanlagen
Für Betriebe:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/radabstellanlagen-betriebe-2025
Für Gemeinden:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/radabstellanlagen-2024-1/unterkategorie-mobilitaet
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.